Forest Metal Festival – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für das Forest Metal Festival und dessen Veranstaltungen
1. VERANSTALTER
@dc productions – Inh. Martin Dorst
Marktplatz 10
87616 Marktoberdorf
Telefon: +49 (0) 8342 70596-13
Telefax: +49 (0) 8342 70596-45
E-Mail: legal@forest-metal.de
Geschäftsführer: Martin Dorst
2. GELTUNG DER ALLGMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte für das Forest Metal Festival oder dessen Veranstaltung (nachfolgend „Besucher“ genannt) und dem Veranstalter oder dem Nutzer von digitalen Diensten des Forest Metal Festivals (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Bsucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.
2.2 Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB, sowie die Park- und Campingordnung, sowie das Festival-ABC an.
2.3 Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.
2.4 Bei Ticketerwerb von Drittanbietern gelten zusätzlich zu diesen AGB die des Drittanbieters.
3. FESTIVALGELÄNDE
3.1 Das Forest Metal Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände statt. Das Festivalgeände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nurz Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird. Dazu gehören insbesondere die Gelände vor den Bühnen, das Campingareal und die Parkzonen. Diese AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
3.2 Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (nachfolgend „StVO“).
3.3 Die Abreise muss am Sonntag in der Woche der Veranstaltung bis spätestens um 14:00 Uhr erfolgen.
4. EINLASS & EINLASSKONTROLLE
4.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Eintrittskarte oder das E-Ticket vorzuzeigen. Am Eingang wird die Eintrittskarte oder das E-Ticket entwertet und gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Besucher die das Veranstaltungsgelände verlassen wird nur erneuter Einlass gewährt, wenn sie ien verschlossenes und unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2 Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordungsdienst vor Ort durchgeführt.
4.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls für den Verweis vom Festivalgelände basierend auf eben genannten Gründen.
5. CAMPING & PARKEN
5.1 Eine gültige Eintrittskarte berechtigt den Zutritt zu den jeweils ausgewiesenen Zonen im Camping- und Park-Bereich.
5.2 Die Benutzung des Campingplatzes und der Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr.
5.3 Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
5.4 Das Campen und Parken beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz, bzw. Parkplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür verantwortlichen Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.
5.5 Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich. Das Campen ohne gültiges Campingticket ist nicht möglich.
5.6 Die Parkflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Parken ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich. Das Parken ohne gültiges Parkticket ist nicht möglich.
6. HAUSRECHT & VERHALTENSREGELN
6.1 Das Hausrecht wird vom Veranstalter, sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
6.2 Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände
– gefährliche Gegenstände mitzuführen;
– körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstlaters oder sonstige Dritte auszuüben;
– ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen;
– Bereiche und Räume betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
7. FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art, sowie deren Veröffentlichung Online oder OFfline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
8. REGELVERSTÖSSE
8.1 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher eine Straftat, wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
8.2 Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte und das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
9. EINTRITTSPREIS
Die Eintrittspreise können der jeweils gültigen Preisliste entommen werden.
10. AUTORISIERTE VERKAUFSSTELLEN UND ONLINE BESTELLUNG
Die Webseite des Forest Metal Festivals enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgage eines Angebots durch den Besucher oder Nutzer.
– Eintrittskarten sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Sollten für den Erwerb von Eintrittskarten bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Besucher und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.
– Bei der Online-Bestellung von Eintrittskarten wird im Fall der Registrierung des Besuchers ein persönliches Passwort vergeben. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Besucher haftet für alle in diesem Zusammanhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besucher durch Auslösung der Bestellung einer Eintrittskarte mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters (metal-fest.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Besucher den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte) Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand, bzw. E-Tickets) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwishcen Veranstalter und dem Besucher auf Grundlage dieser AGB zustande.
11. WIDERRUFSRECHT
Der Besucher akzeptiert, dass es kein Widerrufs- oder Rüchnahmerecht gibt: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des §312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß §312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemaäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies beduetet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
12. GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete rechnische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung, sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Darbietungen keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne. Es gilt einen Platz zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
13. AUFNAHMEN VON BESUCHERN DER VERANSTALTUNG
13.1 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, sowie zu deren Promotion können der Veranstalter oder die von ihm jeweils Beauftragten oder sonst autorisierten Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1f der DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter, sowie von ihm jeweils autoriserten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1f der DSGVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
13.2 Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen, muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 13 und der Ziffer für Datenschutz an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 15 zur Weitergabe von Tickets bleiben unberührt.
14. ABSAGE, VERLEGUNG ODER ABBRUCH DER VERANSTALTUNG
14.1 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewlat, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epedemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid-19-Viruses (Corona-Pandemie) oder irgend einer anderen Pandemie untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach Ziffer 14.2 und 14.3 abzusagen oder zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19-Pandemie und zwar unabahängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Ziffer 14.2 und Ziffer 14.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund einer Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss. Insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, oder aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder Festivalbesucher, oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
14.2 Sagt der Veranstalter die Veranstaltung gemäß Ziffer 14.1 ab, wird das Ticket ungültig.
14.3 Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung gemäß Ziffer 14.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn, der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziffer 14.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.
14.4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß der Ziffern 14.1, 14.2 und 14.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Dies gilt auch für alle Art von Versandkosten. Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z. B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.
14.5 Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund von behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
15. WEITERGABE VON TICKETS
15.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächenendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken oder personalisieren.
15.2 Der Besucher verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt.
15.3 Untersagt ist dem Besucher insbesondere
– Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
– Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
– Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändller zu veräußern oder weiterzugeben,
– Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.
15.4 Sollte der Veranstalter feststellen, dass die Besucher gegen eine oder mehrer der Regelungen in Ziffer 15 verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entweder den Zutritt zum Festivalgelände verweigern, bzw. ihn vom Festivalgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziffer 15 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,- Euro fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Diesbezügliche Gerichtskosten sind vom Besucher zu tragen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche desVeranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen.
15.5 Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziffer 15 vorliegt.
16. INFORMATIONEN ZUM FESTIVAL
Der Veranstalter informiert ausführlich über das Festival, Anreise, Parken, Camping und Weiterem im Festival ABC auf der Seite des Veranstalters: metal-fest.de. Außerdem werden wichtige Informationen über die Social Media Kanäle weitergegeben. Es wird besonders empfohlen auf dem Social Media Kanal X zu folgen, um aktuelle und besonders wichtige Informationen während des Festival sofort erhalten zu können. Als Weiteres wird auch die Installation der Festival-App empfohlen. Generell ist die Park- und Campingordnung einzuhalten.
17. AGGREGATE
Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betriebt ist bis 01:00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 20 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.
18. MÜLL
Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen. Auf die richtige Mülltrennung ist zu achten.
19. BEINDERUNG VON EINSATZKRÄFTEN
Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und Campingausrüstung so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufhart zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzuege durch geeignete udn angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.
20. SICHERHEITSDIENST
Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt. Der ORdnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
21. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Glas, Tiere, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase, Shirts von rechtsradikalen Bands, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder FLugblätter, sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
22. HAUSRECHT
Das Hausrecht wird vom Veranstalter, seinem ORdnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung, sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
23. PROGRAMMÄNDERUNG
Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z. B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sogenannten Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Forest Metal Festivals oder dessen Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter auf metal-fest.de oder den Social Media Kanälen bekannt geben.
24. JUGENDSCHUTZ
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Dies beinhaltet auch das Alkohlverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, zu dem auch der Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken zählt. Kinder zwischen 0 und einschließlich 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Konzertgelände. Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Erziehungsbeauftrage Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigeten Person vorzuzeigen.
25. HAFTUNG
25.1 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
25.2 Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
25.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
25.4 Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschu, aufgrund einer vom Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unerührt.
25.5 Die oben genannten Hauftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
25.6 Weitere Haftungsausschlüsse sind im Disclaimer zu finden!
26. BANDBEWERBUNGEN
Alle Bandbewerbungen bleiben so lange gültig, bis die Bewerbungen von den Bewerbern (Künstlern oder deren Vertreteren) erneuert oder widerrufen werden. Jede Band nimmt mit ihrer Bewerbung automatisch an der Verlosung von Festivaltickets für jede Band teil. Mit dem Gewinn an der Verlosung gibt die Band ihr Einverständnis, öffentlich auf Social Media als Gewinner genannt zu werden. Sollte es zu einem Konzertvertrag zwischen einer Band (oder dessen Vertreter) und dem Forest Metal Festival kommen, so gelten auch hierfür unsere AGB.
27. DATENSCHUTZ
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der online abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
28. ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Besucher als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
29. GERICHTSSTAND
Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, wenn der Besucher Kaufmann oder der Besucher eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besucher keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder Besucher seinen Wohnsitz/Besitz oder gewähnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Besuchers nicht bekannt ist.
30. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
31. FESTIVAL ABC
Das Festival ABC ist unabdingbarer Bestandteil der AGB.
32. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN
Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der hächstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher schriftlich bekannt gegeben. Eine E-Mail entspricht der Schriftform. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmiungsfiktion in der Änderungskündigun ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten: legal@forest-metal.de
33. VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Besucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).